Nachrichten
Verlegung des Herbstfestes
Liebe Mitglieder,
das Herbstfest findet am Samstag, dem 9. November nicht im Saalbau statt.
Es wird im Vereinsheim des Gartenvereins "Im Weidkamp" am Werzenkamp stattfinden.
Ablauf und alles weitere bleibt unverändert.
Wir freuen uns auch euch,
Der Vorstand und das Orga Team
Einladung zur Mitgliederversammlung 2025
Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am Dienstag, den 29.10.2024 um 18.00 Uhr in den King Saal der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung
- Allgemeine Feststellungen
- Bericht des Vorstandes und Aussprache
- Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Schatzmeisterin
- Wahl eines/einer Wahlleiters/Wahlleiterin
- Entlastung des Vorstandes
- Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
a. der/des Vorsitzenden
b. eines/einer weiteren stellvertretenden Vorsitzenden - Wahlen zum erweiterten Vorstand
a. des/der Sozialwart/in - Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin
- Bestätigung der Abteilungsvorstände
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
a. Bestätigung der Abteilungsbeiträge
b. Familienmitgliedschaften- und Beiträge - Haushalt 2024
- Veranstaltungskalender 2024/2025
- Verschiedenes
anschl. Ausklang
Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 15.10.2024 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, 44328 Dortmund, vorliegen.
Hinweis: Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!
Mit sportlichem Gruß,
Mirko Wölk
Geschäftsführer
Einladung Neujahresempfang 2024
Zu unserem Neujahrsempfang am Sonntag, den 07. Januar 2024, laden wir euch sehr herzlich ein.
Beginn: 11.00 Uhr
Ort: Städtischer Saalbau, Gerader Weg 1
Wir wünschen euch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Wölk
Im Namen des Vorstandes
Einladung zur Mitgliederversammlung 2023
Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 24.02.2023 um 18.00 Uhr in den King Saal der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung
- Allgemeine Feststellungen
- Bericht des Vorstandes und Aussprache
- Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Schatzmeisterin
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines/einer Wahlleiters/Wahlleiterin
- Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
- a. der/des Vorsitzenden
- b. der Stellvertretenden Vorsitzenden
- c. dem/der Geschäftsführer/in
- d. dem/der Schatzmeister/in
- Wahlen zum erweiterten Vorstand
- a. des/der Sozialwart/in
- Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin
- Bestätigung der Abteilungsvorstände
- Beschlussfassung über die geplante Satzungsänderung (siehe unten)
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- a. Bestätigung der Abteilungsbeiträge
- b. Familienmitgliedschaften- und Beiträge
- Haushalt 2023
- Veranstaltungskalender 2023
- Verschiedenes
anschl. Ausklang
Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 10.02.2023 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, 44328 Dortmund, vorliegen.
Hinweis:
Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!
Mit sportlichem Gruß,
Mirko Wölk
Geschäftsführer
Vorlage zu geplanten Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung am 24.02.2023
Die geplanten Satzungsänderungen werden zur besseren Übersicht, der Satzung in der Fassung von 2012 gegenübergestellt. In der Fassung von 2012 sind Streichungen durchgestrichen und Neuerungen in der Fassung 2023 unterstrichen.
Satzung des TuS Scharnhorst 1895/1926 e.V.
Fassung 2012 § 5 (3) Satz 2 „Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften des § 10 der Satzung entsprechend.“
Neufassung 2023 § 5 (3) Satz 2 „Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften des § 9 der Satzung entsprechend.“
Fassung 2012 § 9 (3) „Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Aushang im Schaukasten, durch Publikation in der Tagespresse und im Internetforum des Vereins.“
Neufassung 2023 § 9 (3) „Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Publikation in der Tagespresse und im Internetforum des Vereins.“
Fassung 2012 § 10 (1) b) „mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden,“
Fassung 2023 § 10 (1) b) „zwei stellvertretenden Vorsitzenden“
Fassung 2012 § 10 (6) „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen."
Fassung 2023 § 10 (6) „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen."
Vorratsbeschluss, der den Vorstand berechtigt redaktionelle Änderungen durchzuführen, die durch das Finanzamt und/oder dem Registergericht gefordert werden.
Einladung zum Neujahrsempfang 2023
Liebe Mitglieder,
zu unserem Neujahrsempfang am Sonntag, den 08. Januar 2023 laden wir euch sehr herzlich ein.
Beginn: 11:00 Uhr
Ort: Städtischer Saalbau, Gerader Weg 1
Wir wünschen euch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.
Mit freundlichen Grüßen
Mirko Wölk
Im Namen des Vorstandes
Einladung zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins
Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 29.04.2022 um 18.00 Uhr in den King Saal der Gaststätte „Am Brunnen“ der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.
- Begrüßung und Eröffnung
- Allgemeine Feststellungen
- Bericht des Vorstandes und Aussprache
- Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Schatzmeisterin
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines/einer Wahlleiters / Wahlleiterin
- Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
- a. der/des Vorsitzenden
- b. der Stellvertretenden Vorsitzenden
- c. dem/der Geschäftsführer/in
- d. dem/der Schatzmeister/in
- Wahlen zum erweiterten Vorstand
- a. des/der Sozialwart/in
- Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
- Bestätigung der Abteilungsvorstände
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- a. Bestätigung der Abteilungsbeiträge
- b. Familienmitgliedschaften- und Beiträge
- Haushalt 2022
- Veranstaltungskalender 2022
- Verschiedenes
anschl. Ausklang
Anträge an die Jahreshauptversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 18.04.2022 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, vorliegen.
Hinweis: Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!
Corona Hinweis: Es sind zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung möglicherweise behördlich vorgegebene Maßnahmen notwendig, um an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Beispielsweise: Das Tragen einer Maske, die Erfassung der Kontaktdaten, ein negativer Corona-Test, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der vollständige Impfschutz.
Mit sportlichem Gruß
Mirko Wölk
Geschäftsführer
Coronaregeln und das neue Jahr
Liebe Mitglieder,
wir wünschen Euch ein gesundes und aktives Jahr 2022.
Seit dem 28.12.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung und diese besagt, dass in Sport- und Turnhallen ab sofort 2G+ gilt. Nur Geimpfte und Genesene bis 6 Monate nach der Genesung haben Zutritt. Zusätzlich benötigt jede Person die die Hallen betreten will einen maximal 24 Std. alten negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen maximal 48 Std. alten negativen PCR Test.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Schüler, die in den Schulen getestet werden. In den Ferien müssen auch Schüler entsprechende negative Tests vorzeigen.
Ausdrücklich jeder Volljährige, der die Halle betritt (auch Begleiter, Eltern, Trainer etc.) müssen einen entsprechenden aktuellen negativen Test vorzeigen und vollständig Geimpft oder Genesen sein.
Wir hoffen, dass es nicht zu weiteren Maßnahmen wie Hallenschließungen kommt und wünschen uns allen einen tollen Start in das neue Jahr 2022.
Liebe Grüße,
Der Vorstand
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021
Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 12.11.2021 um 18.30 Uhr in den King Saal der Gaststätte „Am Brunnen“ der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.
- Begrüßung und Eröffnung
- Allgemeine Feststellungen
- Bericht des Vorstandes und Aussprache
- Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Schatzmeisterin
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
- Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
- der/des Vorsitzenden
- der Stellvertretenden Vorsitzenden
- dem/der Geschäftsführer/in
- dem/der Schatzmeister/in
- Wahlen zum erweiterten Vorstand
- des/der Sozialwart/in
- Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
- Bestätigung der Abteilungsvorstände
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
- Bestätigung der Abteilungsbeiträge
- Familienmitgliedschaften und -beiträge
- Haushalt 2021
- Veranstaltungskalender 2021
- Verschiedenes
anschl. Ausklang
Anträge an die Jahreshauptversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 01.11.2021 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, vorliegen.
Hinweis: Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!
Corona Hinweis: Es sind zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung möglicherweise behördlich vorgegebene Maßnahmen notwendig, um an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Beispielsweise: Das Tragen einer Maske, die Erfassung der Kontaktdaten, ein negativer Corona-Test, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der vollständige Impfschutz…
Mit sportlichem Gruß
Mirko Wölk
Geschäftsführer
Aktuelle Corona-Regeln beim Training
Liebe Mitglieder,
derzeit dürfen vollständig Geimpfte (zwei Wochen nach der letzten Impfung), Genesene (ab zwei Wochen nach der Erkrankung bis zu sechs Monate danach) und negativ Getestete (maximal 48 Stunden alter Schnelltest/Bürgertest oder PCR Test) am Training teilnehmen. Selbsttests gelten nicht.
Schüler und alle Vorschulkinder dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen.
Wir wünschen euch viel Spaß,
Mirko Wölk
(Mitgliederbetreuer)