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TuS Scharnhorst 1895/1926 e.V.

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Nachrichten

Einladung zur Mitgliederversammlung 2023

Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Mitgliederversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 24.02.2023 um 18.00 Uhr in den King Saal der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Allgemeine Feststellungen
  3. Bericht des Vorstandes und Aussprache
  4. Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung der Schatzmeisterin
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahl eines/einer Wahlleiters/Wahlleiterin
  9. Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
    • a. der/des Vorsitzenden
    • b. der Stellvertretenden Vorsitzenden
    • c. dem/der Geschäftsführer/in
    • d. dem/der Schatzmeister/in
  10. Wahlen zum erweiterten Vorstand
    • a. des/der Sozialwart/in
  11. Wahl eines Kassenprüfers/einer Kassenprüferin
  12. Bestätigung der Abteilungsvorstände
  13. Beschlussfassung über die geplante Satzungsänderung (siehe unten)
  14. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  15. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • a. Bestätigung der Abteilungsbeiträge
    • b. Familienmitgliedschaften- und Beiträge
  16. Haushalt 2023
  17. Veranstaltungskalender 2023
  18. Verschiedenes

anschl. Ausklang

Anträge an die Mitgliederversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 10.02.2023 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, 44328 Dortmund, vorliegen.

Hinweis:
Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!

 

Mit sportlichem Gruß,

Mirko Wölk
Geschäftsführer

 

Vorlage zu geplanten Satzungsänderungen bei der Mitgliederversammlung am 24.02.2023

Die geplanten Satzungsänderungen werden zur besseren Übersicht, der Satzung in der Fassung von 2012 gegenübergestellt. In der Fassung von 2012 sind Streichungen durchgestrichen und Neuerungen in der Fassung 2023 unterstrichen.

Satzung des TuS Scharnhorst 1895/1926 e.V.

Fassung 2012 § 5 (3) Satz 2 „Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften des § 10 der Satzung entsprechend.“

Neufassung 2023 § 5 (3) Satz 2 „Für die Einberufung der Abteilungsversammlung gelten die Einberufungsvorschriften des § 9 der Satzung entsprechend.“

 

Fassung 2012 § 9 (3) „Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Aushang im Schaukasten, durch Publikation in der Tagespresse und im Internetforum des Vereins.“

Neufassung 2023 § 9 (3) „Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen erfolgt durch Publikation in der Tagespresse und im Internetforum des Vereins.“

 

Fassung 2012 § 10 (1) b) „mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden,“

Fassung 2023 § 10 (1) b) „zwei stellvertretenden Vorsitzenden“

 

Fassung 2012 § 10 (6) „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen."

Fassung 2023 § 10 (6) „Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen."

 

Vorratsbeschluss, der den Vorstand berechtigt redaktionelle Änderungen durchzuführen, die durch das Finanzamt und/oder dem Registergericht gefordert werden.

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Einladung zum Neujahrsempfang 2023

Liebe Mitglieder,

zu unserem Neujahrsempfang am Sonntag, den 08. Januar 2023 laden wir euch sehr herzlich ein.

Beginn: 11:00 Uhr

Ort: Städtischer Saalbau, Gerader Weg 1

Wir wünschen euch ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes Neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Mirko Wölk

Im Namen des Vorstandes

 

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Einladung zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins

Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 29.04.2022 um 18.00 Uhr in den King Saal der Gaststätte „Am Brunnen“ der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Allgemeine Feststellungen
  3. Bericht des Vorstandes und Aussprache
  4. Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung der Schatzmeisterin
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahl eines/einer Wahlleiters / Wahlleiterin
  9. Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
    • a. der/des Vorsitzenden
    • b. der Stellvertretenden Vorsitzenden
    • c. dem/der Geschäftsführer/in
    • d. dem/der Schatzmeister/in
  10. Wahlen zum erweiterten Vorstand
    • a. des/der Sozialwart/in
  11. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  12. Bestätigung der Abteilungsvorstände
  13. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  14. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • a. Bestätigung der Abteilungsbeiträge
    • b. Familienmitgliedschaften- und Beiträge
  15. Haushalt 2022
  16. Veranstaltungskalender 2022
  17. Verschiedenes

anschl. Ausklang

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 18.04.2022 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, vorliegen.

Hinweis: Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!

Corona Hinweis: Es sind zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung möglicherweise behördlich vorgegebene Maßnahmen notwendig, um an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Beispielsweise: Das Tragen einer Maske, die Erfassung der Kontaktdaten, ein negativer Corona-Test, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der vollständige Impfschutz.

Mit sportlichem Gruß

Mirko Wölk
Geschäftsführer

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Coronaregeln und das neue Jahr

Liebe Mitglieder,

wir wünschen Euch ein gesundes und aktives Jahr 2022.

Seit dem 28.12.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung und diese besagt, dass in Sport- und Turnhallen ab sofort 2G+ gilt. Nur Geimpfte und Genesene bis 6 Monate nach der Genesung haben Zutritt. Zusätzlich benötigt jede Person die die Hallen betreten will einen maximal 24 Std. alten negativen Schnelltest (nicht Selbsttest) oder einen maximal 48 Std. alten negativen PCR Test.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Schüler, die in den Schulen getestet werden. In den Ferien müssen auch Schüler entsprechende negative Tests vorzeigen.

Ausdrücklich jeder Volljährige, der die Halle betritt (auch Begleiter, Eltern, Trainer etc.) müssen einen entsprechenden aktuellen negativen Test vorzeigen und vollständig Geimpft oder Genesen sein.

Wir hoffen, dass es nicht zu weiteren Maßnahmen wie Hallenschließungen kommt und wünschen uns allen einen tollen Start in das neue Jahr 2022.

Liebe Grüße,

Der Vorstand

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Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

Gemäß § 9 der Vereinssatzung laden wir alle ordentlichen Mitglieder zur Jahreshauptversammlung des Gesamtvereins am Freitag, den 12.11.2021 um 18.30 Uhr in den King Saal der Gaststätte „Am Brunnen“ der Franziskus Gemeinde, Gleiwitzstraße 283, 44328 Dortmund ein.

  1. Begrüßung und Eröffnung
  2. Allgemeine Feststellungen
  3. Bericht des Vorstandes und Aussprache
  4. Bericht der Schatzmeisterin und Aussprache
  5. Bericht der Kassenprüfer
  6. Entlastung der Schatzmeisterin
  7. Entlastung des Vorstandes
  8. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  9. Wahlen zum geschäftsführenden Vorstand
    • der/des Vorsitzenden
    • der Stellvertretenden Vorsitzenden
    • dem/der Geschäftsführer/in
    • dem/der Schatzmeister/in
  10. Wahlen zum erweiterten Vorstand
    • des/der Sozialwart/in
  11. Wahl eines Kassenprüfers / einer Kassenprüferin
  12. Bestätigung der Abteilungsvorstände
  13. Beschlussfassung über vorliegende Anträge
  14. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    • Bestätigung der Abteilungsbeiträge
    • Familienmitgliedschaften und -beiträge
  15. Haushalt 2021
  16. Veranstaltungskalender 2021
  17. Verschiedenes

anschl. Ausklang

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind schriftlich zu stellen und müssen bis zum 01.11.2021 in der Geschäftsstelle, Gleiwitzstr. 281, vorliegen.

Hinweis: Die Jahreshauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig!

Corona Hinweis: Es sind zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung möglicherweise behördlich vorgegebene Maßnahmen notwendig, um an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Beispielsweise: Das Tragen einer Maske, die Erfassung der Kontaktdaten, ein negativer Corona-Test, der Nachweis einer Corona-Genesung oder der vollständige Impfschutz…

Mit sportlichem Gruß

Mirko Wölk
Geschäftsführer

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Aktuelle Corona-Regeln beim Training

Liebe Mitglieder,

derzeit dürfen vollständig Geimpfte (zwei Wochen nach der letzten Impfung), Genesene (ab zwei Wochen nach der Erkrankung bis zu sechs Monate danach) und negativ Getestete (maximal 48 Stunden alter Schnelltest/Bürgertest oder PCR Test) am Training teilnehmen. Selbsttests gelten nicht.

Schüler und alle Vorschulkinder dürfen grundsätzlich am Training teilnehmen.

Wir wünschen euch viel Spaß,

Mirko Wölk
(Mitgliederbetreuer)

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Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs

Liebe Mitglieder,

es geht wieder los!!!

Seit Montag dem 14.06.2021 sind die Halle der Stadt Dortmund wieder nutzbar. Der Trainingsbetrieb startet - mit Ausnahme in der Leichtathletikabteilung - ab sofort. Es gelten die Hygieneregeln aus dem Vorjahr.

Ein negativer Coronatest ist bei der jetzigen Inzidenz nicht notwendig.

Bitte sprecht zur Sicherheit mit eurer Abteilung/euren Übungsleiter/innen, ob eure Trainingsgruppe startet.

Außerdem ist die Geschäftstelle ab sofort wieder Montags zwischen 10-12 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Wir wünschen allen einen aktiven Start in den Sommer und viel Spaß beim Training.

Liebe Grüße und bleibt gesund,

Der Vorstand

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Nachruf

Der TuS Dortmund-Scharnhorst 1895/1926 e. V. nimmt Abschied von seinem langjährigen Vereins- und Ehrenmitglied Werner Richter. Zu seinen größten Leistungen gehörte der damalige Zusammenschluss der Vereine "TuS Niegedacht" und "DJK Siegfried" zum TuS Scharnhorst im Jahre 1972, den er im Wesentlichen mit geprägt und voran gerieben hatte. Werner Richter ist im April 1959 in den Verein eingetreten und war somit 62 Jahre Vereinsmitglied. Wesentlich beeinflusst durch sein Wirken hat Werner Richter die Geschicke der Handballabteilung.

In den 1980er Jahren trug er zusammen mit Peter Bobb auf dem Handballfeld und als Trainer der damals in die Regionalliga aufgestiegenen Frauenmannschaft wesentlich zum Erfolg der Abteilung bei. Werner Richter zeigte auch Verantwortung für die Organisation und Ausrichtung der legendären Karnevalsfeiern des TuS. Mit bis zu 1.000 Gästen zur Spitzenzeit stand Scharnhorst in der großen Aula der Gesamtschule Scharnhorst Kopf. Als Vorstandsmitglied fungierte Werner Richter eine halbe Ewigkeit für die Handballabteilung seit der Fusion 1972 bis Anfang der 2000er Jahre. Zudem war Werner Richter seit dieser Zeit bis 2005 stellvertretender Vorsitzender und anschließend noch für zwei weitere Jahre Vorsitzender des Gesamtvereins, ehe er sich dann aus gesundheitlichen Gründen aus dem aktiven, administrativen Vereinsgeschehen zurückgezogen hat.

Aber ganz aufhören konnte er bis zu seinem Tode nicht. Er stand immer noch mit Trainingsanzug in der Sporthalle und trainierte bis zuletzt in der Handballabteilung Jugendmannschaten unterschiedlicher Altersgruppen. Mit Werner Richter verliert der TuS Scharnhorst nicht nur einen großen, sportlich engagierten Mitstreiter, sondern auch einen Kümmerer, der immer zur Verfügung stand und für den der TuS Scharnhorst ein großer Teil seines Lebens war.

Den Angehörigen von Werner gilt unsere ganze Anteilnahme. Wir werden Werner Richter stets ein dankbares und ehrendes Gedenken bewahren.

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Weihnachtsgrüße 2020

Liebe Mitglieder,

wir wünschen euch besinnliche Weihnachten und einen tollen Start ins Jahr 2021.

Wir bedanken uns für eure Vereinstreue und euer Verständnis in dieser ungewöhnlichen Situation. Wir werden sobald als möglich wieder mit dem Trainingsbetrieb beginnen.

Wann der Trainingsbetrieb wieder beginnen darf, werden wir euch an dieser Stelle mitteilen.

Bis dahin, bleibt aktiv und vor allem Gesund!

Liebe Grüße,
Der Vorstand

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